122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll
Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 48 Seite 1 von 3
122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019
TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache
Titel:
Ärztliche Unabhängigkeit im Interesse der Patienten erhalten - Übernahme der ambulanten Versorgung durch Fremdinvestoren verhindern
Beschluss
Auf Antrag von Rudolf Henke, Christa Bartels, Dr. Lydia Berendes, Dr. Arndt Berson, Prof. Dr. Bernd Bertram, Dr. Daniela Dewald, Wieland Dietrich, Dr. Sven Christian Dreyer, Dr. Folker Franzen, Dr. Oliver Funken, Martin Grauduszus, Prof. Dr. Reinhard Griebenow, Dr. Christiane Groß, PD Dr. Hansjörg Heep, Dr. Heiner Heister, Dr. Dagmar Hertel, Dr. Rainer M. Holzborn, Dr. Wolfgang Klingler, Michael Krakau, Michael Lachmund, Dr. Ernst Lennartz, Dr. Anja Maria Mitrenga-Theusinger, Dr. Wilhelm Rehorn, Dr. Lothar Rütz, Dr. Ursula Stalmann, Dr. Herbert Sülz, Bernd Zimmer, Barbara vom Stein, Steffen Veen und Dr. Joachim Wichmann (Drucksache Ib - 48) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 bekräftigt seine Kritik an der fortschreitenden Übernahme ambulanter Versorgungsstrukturen durch Fremdinvestoren. Diese Entwicklung verschärft die Ökonomisierung im Gesundheitswesen. Sie gefährdet die im Patienteninteresse unverzichtbare ärztliche Unabhängigkeit mit ihrer am Patientenwohl (Indikation und Patientenwille) ausgerichteten Orientierung. Sie kann durch Aufkauf von Einzelpraxen oder Gemeinschaftspraxen und durch Ausbildung monopolartiger Strukturen nicht nur das Prinzip der freien Arztwahl, sondern auch das bewährte, auf Vertrauen und Verantwortung basierende Patient-Arzt-Verhältnis von Patient/in und Ärztin/Arzt in Frage stellen. Der 122. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)vorgenommenen Änderungen am Sozialgesetzbuch nicht ausreichen, um die freiberuflichen Strukturen gegen eine zunehmende Kommerzialisierung in einem entscheidenden Bereich der Daseinsvorsorge und steigende Einflussnahme nicht in der Patientenversorgung tätiger Dritter zu verteidigen und so den Patientenschutz zu sichern. Der 122. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber deswegen auf, Regeln für juristische Personen des Privatrechts in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu schaffen, die ordnenden Charakter haben. Es gilt, die Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zu erhalten, wie dies auch bei den anderen freien akademischen Berufen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Architekten etc. gelingt.
Hierzu bedarf es - analog z. B. zur Bundesrechtsanwaltsordnung und zum
Angenommen:
Abgelehnt:
Vorstandsüberweisung:
Entfallen:
Zurückgezogen:
Nichtbefassung:
Beschlussprotokoll Seite 143 von 317
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