122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 44 Seite 2 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

Begründung:

Für eine adäquate, qualitätsgesicherte und zugleich effektive und zielgerichtete Versorgung ist sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für nicht spezialisierte überweisende Ärztinnen und Ärzte die Zusatzbezeichnung Allergologie unverzichtbar. Für die Qualifizierung ist eine zwölfmonatige Weiterbildungszeit unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte dringend erforderlich, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Ein komplexes, interdisziplinäres Fach wie die Allergologie mit teilweise gemeinsamen Krankheitsbildern aus der Dermatologie, HNO, Pneumologie, Pädiatrie, Arbeitsmedizin und Inneren Medizin bedarf einer Weiterbildung im Kontext der klinischen Versorgung. Diese Erfahrungszeit sollte strukturiert die Vermittlung eines umfassenden differenzierten Wissens ermöglichen. Eine direkte Erfahrung vor Ort am Patienten ist hierfür zwingend erforderlich und kann nicht in berufsbegleitenden Weiterbildungskursen umgesetzt werden. Eine kompetente medizinische Betreuung allergologischer Patientinnen und Patienten setzt eine fachübergreifende Diagnostik und Therapie voraus. Hierzu gehören Lungenfunktionsmessungen auch bei Patienten mit allergischer Rhinitis (30 Prozent sind Asthmatiker), Nahrungsmittelprovokationen, Arzneimitteltestungen, Typ-4- Allergiediagnostik sowie Indikationsstellung und Durchführung der spezifischen Immuntherapie nicht nur bei Patienten mit allergischer Rhinitis, sondern auch bei Patienten mit allergischem Asthma bronchiale und Insektengiftallergie sowie die Indikationsstellung und Durchführung einer Therapie mit biologischen Substanzen. Im Interesse der zukünftigen Versorgungsqualität, der Versorgungseffizienz und des Anspruches von Patientinnen und Patienten auf Zugang zu erkennbar qualifizierter Versorgung muss die Zusatz-Weiterbildung Allergologie analog der anderen Zusatz-Weiterbildungen, wie Immunologie oder Andrologie, an einer Weiterbildungsstätte unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten erfolgen. Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist aus Qualitäts- und Haftungsgründen nicht ausreichend.

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