122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll
Ärztetags-Drucksache Nr. III - 01 Seite 1 von 2
122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019
TOP III
Dokumentation der Weiterbildung im elektronischen Logbuch
Titel:
Inbetriebnahme der eLogbuch-Webanwendung
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache III - 01) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 nimmt den Sachstandsbericht über die Inbetriebnahme der eLogbuch-Webanwendung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt den Landesärztekammern, die Dokumentation des kontinuierlichen Kompetenzzuwachses während der Weiterbildung über das elektronische Logbuch im jeweiligen Landesrecht vorzusehen.
Begründung:
Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hatte beschlossen (Drs. VIII - 02), dass die Dokumentation über den kontinuierlichen Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung verpflichtend über ein elektronisches Logbuch erfolgen soll. Er hat die Bundesärztekammer aufgefordert, mit einem externen Auftragnehmer ein betriebsfähiges Produkt für die Umsetzung eines eLogbuchs zu entwickeln und dabei die rechtlichen Implikationen sowie die finanziellen Auswirkungen für die Landesärztekammern zu berücksichtigen. Zudem sollte technisch grundsätzlich ermöglicht sein, dass einzelne Landesärztekammern in ihren Kammerbereichen jenseits des bundeseinheitlichen eLogbuchs individuelle Ergänzungen bzw. Abweichungen vornehmen können. Dieser Auftrag wurde in den vergangenen zwölf Monaten ausgeführt. Mit Abschluss des Softwareerstellungsvertrags, Wartungs- sowie Supportvertrags wurden die technischen und betrieblichen Voraussetzungen geschaffen, um ein bundesweites System für die eLogbuch- Webanwendung zu erstellen. Es wurde konzeptionell beachtet, dass landesspezifische Abweichungen in den einzelnen Logbüchern dargestellt werden können. Die Höhe der voraussichtlich in den nächsten Jahren erforderlichen Finanzmittel für die Entwicklung und den Betrieb der eLogbuch-Webanwendung wurde mehrfach in den Finanzgremien sowie im Vorstand der Bundesärztekammer beraten. Die Finanzierung in Höhe von voraussichtlich 490.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019/2020 erfolgt über eine Rücklagenentnahme bei der Bundesärztekammer. Für die darauffolgenden Jahre sind die
Angenommen:
Abgelehnt:
Vorstandsüberweisung:
Entfallen:
Zurückgezogen:
Nichtbefassung:
Beschlussprotokoll Seite 270 von 317
Stimmen Ja: 0
Stimmen Nein: 0
Enthaltungen:0
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