122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll
Ärztetags-Drucksache Nr. IV - 07 Seite 1 von 1
122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019
TOP IV Prozessoptimierung der Satzung der Bundesärztekammer und Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage
Titel:
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages (§ 7 Abs. 1)
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. Hanjo Pohle (Drucksache IV - 07) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
§ 7 Abs. 1 Geschäftsordnung Deutscher Ärztetag wird wie folgt gefasst:
"Dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen vorbehaltlich Satz 3 vor Eintritt in den ersten Verhandlungsgegenstand vorgebracht und begründet werden. Sie sind zu verhandeln, wenn die Mehrheit dafür ist. Eine Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt erfordert eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten, die für die Hauptversammlung nach § 4 Abs. 3 errechnet ist. Der Vorstand der Bundesärztekammer kann jederzeit die Tagesordnung ändern oder ergänzen."
Begründung:
Die Möglichkeit, den Souverän mit dringenden Entscheidungsgegenständen (mit entsprechendem Quorum) befassen zu können, erscheint unverzichtbar und sollte nicht eingeschränkt werden (siehe analoger Antrag zu § 4 Abs. 3 n. F. Satzung Bundesärztekammer).
Angenommen:
Abgelehnt:
Vorstandsüberweisung:
Entfallen:
Zurückgezogen:
Nichtbefassung:
Beschlussprotokoll Seite 296 von 317
Stimmen Ja: 106
Stimmen Nein: 101
Enthaltungen:0
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