122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll
Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 136 Seite 2 von 2
122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019
Der 122. Deutsche Ärztetag hält eine solche Form der Zugriffsregeln für notwendig. Er erkennt aber an, dass ein so komplexes Vorgehen nur schrittweise eingeführt werden kann. Nach Zusicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird dieser Übergangszeitraum zwölf Monate dauern. Der 122. Deutsche Ärztetag fordert ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Ein solches muss es den Patientinnen und Patienten ermöglichen, auch einzelne Dokumente bzw. Inhalte nur für von ihnen explizit berechtigte Personen, wie z. B. den Hausarzt oder die Hausärztin, zugänglich zu machen - wie dies z. B. für das elektronische Patientendossier (EPD) in der Schweiz geregelt ist. Der 122. Deutsche Ärztetag fordert weiterhin, dass die Einführung der ePA ab 2021 umfassend wissenschaftlich begleitet wird, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, in welchem Maße Patientinnen und Patienten in Deutschland die Zugriffsrechte auf der Ebene einzelner Dokumente bzw. Inhalte der ePA steuern möchten bzw. sich dazu überhaupt in der Lage sehen, und welche technisch-organisatorischen Regelungen für die nächste Stufe der ePA entwickelt und implementiert werden müssen.
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