HB Magazin 1 2023

IMPRESSUM

IMPRESSUM Herausgeber: Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. Kurfürstenstraße 132 · 10785 Berlin Tel. 030 206208-0 · Fax 030 206208-29 www.hartmannbund.de E-Mail: hb-info@hartmannbund.de Redaktion: Michael Rauscher (v.i.S.d.P.) Gitta Dietrich Pressereferat Hartmannbund Kurfürstenstraße 132 · 10785 Berlin Tel. 030 206208-11 · Fax 030 206208-14 E-Mail: presse@hartmannbund.de Titelthema Ausgabe 01/2023 von: Aileen Hohnstein Verlag: Köllen Druck+Verlag GmbH Postfach 41 03 54 · 53025 Bonn Ernst-Robert-Curtius-Str. 14 · 53117 Bonn Tel. 0228 98982-90 · Fax 0228 98982-99 E-Mail: r.akarcay@koellen.de Anzeigenverwaltung: Rohat Akarcay, Köllen Druck+Verlag GmbH Satz & Gestaltung: Köllen Druck+Verlag GmbH Ernst-Robert-Curtius-Straße 14 53117 Bonn www.koellen.de Druck & Vertrieb: Köllen Druck+Verlag GmbH Ernst-Robert-Curtius-Straße 14 53117 Bonn Mitteilungsblatt des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Erscheinungsort: Bonn – 4 Ausgaben jährlich Einzelheft 3,50 Euro Jahresabonnement 12 Euro, incl. 7 Prozent MwSt., zzgl. Versandkosten ISSN: 0944-7369 Für Mitglieder des Hartmannbundes ist der Bezugspreis durch die Mitgliedschaft abgegolten. Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugs weise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Das Beilagen-Angebot basiert nicht auf einer Kooperation des Hartmannbundes. Nachfragen dazu kann deshalb nur der Anbieter selbst beantworten. Bildnachweise: Soweit nicht anders gekennzeichnet, alle Fotos und Grafiken von shutterstock.com Titelbild: Ellegant/ Ihor Nebesnyi/ shutterstock.com Icons: © venimo – adobe.stock.com

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Digitalgesetz im Anmarsch!

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Kurz vor Redaktionsschluss des Magazins hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach gemeinsam

mit dem neuen Vorsitzenden des Sachverständigenrates Gesundheit, Professor Michael Hallek, die Eckpunkte des im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des BMG angestrebten Gesetzgebungsvorhabens „Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ vorgestellt. Der Entwurf soll offenbar bis Mai 2023 vorliegen. Wir haben noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst und werden uns in der nächsten Ausgabe des HB Magazins im Detail mit den (dann konkretisierten) Plänen des Bundesgesundheitsministeriums auseinandersetzen. Das Digitalgesetz • Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherte einge richtet werden (Opt-Out). • Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversor gung und die Nutzung stark vereinfacht werden (E-Rezept kann dann sowohl mit Gesund heitskarte wie mit ePA-App eingelöst werden). • Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln sollen vermieden werden, indem – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – die ePA für jeden Versicherten mit einer vollständi gen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt wird. • Die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) wird zu einer Digitalagentur in 100 % Trä gerschaft des Bundes weiterentwickelt und in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt. • Assistierte Telemedizin soll künftig in Apotheken oder Gesundheitskiosken angeboten werden können, insbesondere auch in unterversorgten Regionen. • Behandlungs-Programme (DMP) sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt werden. • Ein interdisziplinärer Ausschuss, der u.a. mit Vertretern von BfDI, BSI, Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die Digitalagentur bei allen Entscheidungen mit Empfehlun gen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwen derfreundlichkeit beraten. Dies ersetzt den bisherigen Prozess der Einvernehmensherstel lung mit BSI und BfDI. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) • Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle wird aufgebaut, die den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen (z.B. Krebsregister, Krankenkassendaten) ermöglicht. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen wird über Forschungspseu donyme ermöglicht. Die Daten bleiben dezentral gespeichert. • Die federführende Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende Forschungsvor haben wird auf alle Gesundheitsdaten erweitert. D.h.: Die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen erfolgt dann nur noch durch eine/n Landesdatenschutzbeauftragte/n. • Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM wird weiterentwickelt: Künf tig soll auch die forschende Industrie dort Anträge auf Datenzugang stellen können. Ent scheidend für die Anfragen ist der Nutzungszweck, nicht der Absender. • Die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) wird vereinfacht, kann nut zerfreundlich in der ePA-App gesteuert werden (Opt-Out). Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.

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