HB Magazin 2 2022

IMPRESSUM

Stufenweise Einführung Aktuelles zum E-Rezept

IMPRESSUM Herausgeber: Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Kurfürstenstraße 132 · 10785 Berlin Tel. 030 206208-0, Fax 030 206208-29 www.hartmannbund.de E-Mail: hb-info@hartmannbund.de Redaktion: Michael Rauscher (v.i.S.d.P.) Gitta Dietrich Pressereferat Hartmannbund Kurfürstenstraße 132, 10785 Berlin Tel. 030 206208-11, Fax 030 206208-14 E-Mail: presse@hartmannbund.de Titelthema Ausgabe 02/2022 von: Aileen Hohnstein Verlag: Köllen Druck+Verlag GmbH Postfach 41 03 54 · 53025 Bonn Ernst-Robert-Curtius-Str. 14 · 53117 Bonn Tel. 0228 98982-90, Fax 0228 98982-99 E-Mail: r.akarcay@koellen.de Anzeigenverwaltung: Rohat Akarcay, Köllen Druck+Verlag GmbH Satz & Gestaltung: Köllen Druck+Verlag GmbH Ernst-Robert-Curtius-Straße 14 53117 Bonn www.koellen.de Druck & Vertrieb: Köllen Druck+Verlag GmbH Ernst-Robert-Curtius-Straße 14 53117 Bonn Mitteilungsblatt des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Erscheinungsort: Bonn – 4 Ausgaben jährlich Einzelheft 3,50 Euro Jahresabonnement 12 Euro, incl. 7 Prozent MwSt., zzgl. Versandkosten ISSN: 0944-7369 Für Mitglieder des Hartmannbundes ist der Bezugspreis durch die Mitgliedschaft abgegolten. Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugs weise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Das Beilagen-Angebot basiert nicht auf einer Kooperation des Hartmannbundes. Nachfragen dazu kann deshalb nur der Anbieter selbst beantworten. Bildnachweise: Soweit nicht anders gekennzeichnet, alle Fotos und Grafiken von shutterstock.com Titelbild: HunterXt/shutterstock.com Icons: © venimo – adobe.stock.com

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1. Stufe - 1. September 2022 Start in Pilot-Praxen und -Krankenhäusern in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und KV Schleswig-Holstein. Ziel: Durch sukzessive Integration des E-Rezeptes in den regulären Versorgungsprozess soll eine schnellstmögliche Flächenabdeckung erreicht werden. Bis zum Start der verbindlichen Nutzung des E-Rezeptes sind alle Praxen und Krankenhäuser angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Dies ist auch außerhalb der benannten und im Fokus stehenden Regionen möglich und angeraten. Zudem werden in Stufe 1 die Apotheken deutschlandweit E-Rezepte annehmen. Die E-Rezept-App und die Website www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de informieren die Versicherten darüber, welche Apotheken E-Rezepte schon heute annehmen können. 2. Stufe - 1. Januar 2023 Nach Prüfung des Erfolges der ersten Stufe wird per Beschluss in den Startregionen das E-Rezept verpflichtend eingeführt und in sechs weiteren KV-Bereichen sukzessive die Einführung umgesetzt. 3. Stufe - Frühjahr übrige 9 KV-Bereiche Achtung: Der Prozess der Verordnungen von Zytostatika und damit verbundener Begleitmedikation wird von der geplanten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ausgenommen und in einem unabhängigen Verfahren getestet. Die Anpassungen am Fachdienst und in den Softwaresystemen der Ärzte, Apotheken und insbesondere der Krankenhäuser werden derzeit vorgenommen und zunächst in einer Testumgebung geprüft. Ab Ende 2022 wird voraussichtlich die separate Testphase starten.

(Stand Juni 2022) https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/faq/einfuehrung

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