HB Magazin 3 2025

POLITIK

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Finanzpolitische Probleme und ihre Folgen Auf der Suche nach Auswegen

In der Gesundheitspolitik gibt es derzeit ein alles andere überschattendes Megathema: die Finanzierung der gesetzlichen Kran kenversicherung. Auch die Pflegeversicherung ist unterfinanziert. Die angeschlagene Wirtschaft und viele Unternehmen monieren die exorbitant hohen Lohnnebenkosten, die schon bei der historisch einmaligen Marke von 42 Prozent liegen. Längst geht es auch in der gesundheitspolitischen Diskussion nicht mehr nur um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, sondern auch um Sparmaß nahmen. Auch führende Politiker der schwarz-roten Koalition schließen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen nicht mehr aus.

steigt der (unrealistische) Erwartungsdruck merklich, zu Einsparun gen in den von der Regierungskoalition vereinbarten gesundheits politischen Vorhaben zu gelangen, wie der im Koalitionsvertrag avi sierten Einführung eines ambulanten Primärarztsystems. Der von den gesetzlichen Krankenkassen eingebrachte Vor schlag einer „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ wird seitens der Ärzteschaft scharf kritisiert. Die Politik sei gegebenenfalls nicht ehrlich, sondern suggeriere den gesetzlich Versicherten ein nahezu unbegrenztes Leistungsversprechen, obwohl die dafür vorgesehe nen Geldmittel immer weiter gedeckelt werden sollten. Sowohl aus der Politik als auch bei Verbänden und Institutio nen im Gesundheitswesen ist die Forderung nach der Herausnah me der so genannten versicherungsfremden Leistungen aus dem GKV-Finanzierungsgeschehen ein Dauerbrenner. Mit den 14,5 Mrd. Euro jährlich, die aus Steuermitteln als so genannter Bundeszu schuss pauschal an die GKV entrichtet werden, seien die von GKV für die Gesamtgesellschaft übernommenen Leistungen nicht zu finanzieren, es handele sich hier eher um 30 bis 40 Mrd. Euro. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat zudem jüngst ein stimmig beschlossen, eine Klage gegen die Zahlung von jährlich über 10 Milliarden Euro anzugehen, mit der die Beitragszahler und deren Arbeitgeber die Krankenversicherungskosten der Bürgergeld empfänger subventionieren. Auch andere Leistungsbereiche wie beispielsweise der Arzneimittelbereich dürfen vielleicht von Spar maßnahmen betroffen sein. Hingegen zeichnet sich im Krankenhausbereich, der eine Fi nanzspritze von vier Milliarden Euro als Soforttransformationsun terstützung für die Krankenhäuser erhält, eine leichte Entspannung ab. Die zu Beginn des Jahres verabschiedete Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) und ihre weiteren Anpassungsvorhaben können bei aller Komplexität und noch strit tigen Fragen nun gestärkt durch mehr finanziellen Rückhalt ange gangen werden.

Die in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 eingestellten Darle hen (jeweils 2,3 Milliarden Euro pro Jahr) für die Gesetzliche Kran kenversicherung (GKV) reichen nicht aus – mindestens vier Milliar den Euro fehlen trotzdem noch im kommenden Jahr; das entspricht etwa 0,2 Beitragssatzpunkten in der GKV. In der Pflegeversicherung soll das Leck zwei Milliarden Euro betragen. Dagegen sollen ent sprechende Schritte unternommen werden, wird von führenden Politikern angekündigt. Zur Erinnerung: Der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz in der GKV beträgt 14,6 Prozent. Obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,5 Prozentpunkte festgelegt wurde, den aber jede Krankenkasse individuell erhebt, liegt er de facto bei 2,9 Prozentpunkten, da viele Krankenkassen so gar unterjährig ihre Zusatzbeiträge erhöhen mussten, weil sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve unterschritten haben. Die schwarz-rote Koalition steht zudem vor einem erheblichen Dilemma: Allein die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Anpas sung der Beitragsbemessungsgrenze aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung führt in 2026 zu einer weiteren Belastung der Mittelschicht wie auch deren Arbeitgeber. Nun sollen vom Monats einkommen bis 5.812,50 Euro für die Beitragsbemessung der ge setzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden (2025: 5.512,50 Euro monatlich). Die maximale Mehrbelastung über alle Beitragsbemessungsgrenzen hinweg kann in 2026 für Arbeit nehmer bis zu 914 Euro pro Jahr betragen – entsprechendes gilt für die Arbeitgeber. Ein Selbständiger zahlt 2026 bis zu 1.828 Euro mehr für seine Sozialversicherung. Entlastungen an anderer Stelle der Mittelschicht, werden allein deshalb schon zunichte gemacht. Finanzkommission Gesundheit soll Vorschläge machen Die Mitte September eingesetzte, aus Wissenschaftlern beste hende „Finanzkommission Gesundheit“, die an das Bundesminis terium für Gesundheit angegliedert ist, soll im Frühjahr 2026 Vor schläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen unterbreiten. Daneben

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