122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll
Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 132 Seite 2 von 2
122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019
dürfen sich nicht bedrängt und eingeschüchtert fühlen. Das Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre. Alle Menschen, die eine medizinische Behandlung benötigen, haben das Recht, diese in Ruhe und ohne psychische Beeinträchtigung in Anspruch zu nehmen; zudem auch andere Frauen, junge Frauen und Familien die Arztpraxis und die Beratungsstellen betreten, die den Mahnwachen und deren Inhalten nicht ausweichen können. Ein Schutzabstand von circa 150 Metern könnte beiden Verfassungsgütern ausreichend Geltung verschaffen. Die Demonstrationsfreiheit wäre gesichert und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis bzw. Beratungsstellen besser geschützt. In anderen Ländern (z. B. Frankreich) ist das schon länger gesetzlich geregelt.
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