HB Magazin 2 2022

POLITIK

Der Koalitionsvertrag bis 2025 sieht vor, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften ein zuführen. Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach MdB (SPD) kündigte am 4. Mai 2022 an, die Cannabis-Legali sierung neben weiteren gesundheitspolitischen Reformen über den Sommer „mit Kraft“ auf den Weg bringen zu wollen. Der Bun desdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) teilte kurze Zeit später mit, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und weiteren Ressorts „einen gründlichen Konsultationsprozess“ zu starten. Kontrollierte Cannabis-Freigabe in Vorbereitung „Wir wollen den Dealer arbeitslos machen“

Zudem übte der Bundeshaushaltsausschuss mit einer vorläufi gen Sperre von einer Million Euro des Etats für die Öffentlichkeitsar beit des Gesundheitsministeriums Druck aus, noch dieses Jahr die Cannabis-Legalisierung auf den Weg zu bringen. Ein Gesetzentwurf soll, so der Bundesgesundheitsminister, in der zweiten Jahreshälfte folgen. Der Umgang mit Cannabis ist in Deutschland im Betäubungs mittelgesetz (BtMG) festgelegt. In diesem ist Cannabis in Anlage I als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft. Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) illegal und somit strafbar. Laut § 29 ff. des BtMG wird mit einer Freiheits strafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer: „Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.“ Der Konsum einer illegalen Droge ist in Deutsch land hingegen nicht strafbar. „Da demKonsumaber in der Regel der Besitz vorausgeht, machen sich Menschen, die kiffen, meist doch strafbar“, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). „Der Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP sieht vor, eine kontrollierte Abgabe von Can nabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen“, heißt in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Februar 2022 (Bundes

tagsdrucksache Nr. 20/653). „Dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Ju gendschutz gewährleistet werden.“ Eine Evaluierung des Gesetzes auf gesellschaftliche Auswirkungen solle nach vier Jahren erfolgen. Vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzgebungsvorhabens werde daher sein, für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen sowie den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen. Zum aktuellen Zeitpunkt könne noch keine Aussage zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzent wurfes getroffen werden. Die Klärung spezifischer Fragen werde im Rahmen der Erstellung des Gesetzesentwurfes der Bundesre gierung erfolgen. „Ich war immer ein Gegner der Cannabis-Legali sierung, habe aber meine Position vor rund einem Jahr revidiert“,

Bis zum Herbst soll mit führenden Expertinnen und Experten über die relevantesten Fragen zum Gesundheitsschutz, zu Anbau, Lieferketten und zur Besteuerung diskutiert werden.

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