HB Magazin 2 2024
POLITIK
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und Virologie. Den Vorsitz hat Prof. Heyo Kroemer (Pharmazeut und Pharmakologe), Vorstandsvorsitzender der Charité, Co-Vorsitzende ist Prof. Susanne Moebus, Leiterin des Instituts für Urban Public Health (InUPH) am Universitätsklinikum Essen. Im Gremium vertre ten sind auch einige aus der Pandemie bekannte Gesichter wie der Lehrstuhlinhaber und Direktor des Instituts für Virologe der Charité, Prof. Christian Drosten, der Direktor des Institutes für Virologie am Universitätsklinikum Bonn, Prof. Dr. Hendrik Streeck oder auch die Prof. für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien sowie Di rektorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin, Alena Buyx, die bis April 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats war (der Rat wir alle vier Jahre neu besetzt). Der Expert:innenrat „Gesundheit und Resilienz“ ist das Nachfol gegremium des Corona-Expert:innenrats, der während der Corona Pandemie politische Entscheidungen wissenschaftlich beraten hatte. Dieser soll sich auf wissenschaftlicher Basis mit der Frage befassen, „wie Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen Ge sundheitskrisen bestmöglich begegnen können“. Bei aktuellen Fragestellungen zur öffentlichen Gesundheit kann er die Bundesre gierung „adhoc“ beraten. Das Plenum des Expert:innenrats verab schiedet die Stellungnahmen. Eine Aufarbeitung sei nach Lauterbachs Auffassung „notwendig“, da nicht der Eindruck entstehen dürfe, dass andere etwas verschwei gen wollten. „Über die konkrete Form der Aufarbeitung müsse das Parlament jedoch selbst entscheiden“, betonte er. Wenn ein Antrag mit Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordne ten im Deutschen Bundestag für einer dieser Vorschläge zustande kommt, ist der Bundestag verpflichtet diesen umzusetzen und das vorgeschlagene Gremium mit der Aufarbeitung zu beauftragen.
Bündnis 90/Die Grünen haben bislang kein bestimmtes Format zur Pandemie-Aufarbeitung öffentlich gefordert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich indes für eine Bund Länder-Kommission ein, in der Vertreter des Bundes und der Län der unter Einbezug externer Experten die Aufarbeitung der Pande mie-Politik durchführen. Linke und AfD fordern Untersuchungsausschuss In einem Untersuchungsausschuss sitzen wiederum nur Abge ordnete des Bundestages. Dieser wird in der Regel eingesetzt, um unabhängig von anderen Staatsorganen mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Po litikern zu prüfen. Dazu kann er Zeugen und Sachverständige ver nehmen und sich Akten vorlegen lassen. Das Ergebnis fasst der Un tersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen. Ein Untersuchungsausschuss wird besonders von den Bundestags fraktionen Die Linke und der AfD gefordert. Von verantwortlichen Politikern aus der Regierungs-Koalition, unter anderem auch dem Bundesgesundheitsminister, ist in Zu sammenhang mit der Pandemieaufarbeitung als hinreichendes Gremium immer wieder einmal auch der vom Bundeskanzleramt im März 2024 eingesetzte Expert:innenrat „Gesundheit und Resi lienz“ genannt worden. Mit der Arbeit dieses Expertenrats fände quasi eine in die Zukunft gerichtete Aufarbeitung statt, so die Ar gumentation. In diesem Rat arbeiten mehr als 20 Wissenschaftler daran, wie sich Deutschland auf neue Pandemien und Krisen vor bereiten sollte. Dazu gehören unter anderem Vertreter aus Public Health, Epidemiologie, Ethik, Medizin, Informatik, Statistik, Mo dellierung, Pflegewissenschaft, Psychologie, Sozialwissenschaften
Nach dem Erscheinen der RKI-Protokolle im März flammten die Diskussionen auf.
Pandemieaufarbeitung Auf der Suche nach dem richtigen Format
Anfang April 2023 hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB (SPD) die Corona-Pandemie offiziell für been det erklärt. Ein Jahr später wird nun über den richtigen Weg der Aufarbeitung diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die teils umstrittenen Pandemie-Maßnahmen. Dass es einer Auswertung des Vorgehens zur Eindämmung der Pandemie bedarf, um Schlüs se für künftige ähnliche Krisen zu ziehen, ist unter den Fraktionen des Deutschen Bundestages unstrittig, so das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Zum politischen Rahmen einer solchen Aufarbeitung gibt es jedoch unterschiedliche Vorstellungen.
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Klare Handlungsempfehlungen werden angestrebt Zur Diskussion für eine Pandemieaufarbeitung steht nun unter anderem der Einsatz einer Enquete-Kommission (Enquete stammt aus dem Französisch und heißt „Untersuchung“), eines Bürgerra tes, einer Expertenkommission, einer Bund-Länder-Kommission oder eines Untersuchungsausschusses: Die SPD plädiert für einen Bürgerrat mit anschließender Exper tenkommission. Ein Bürgerrat wird vom Deutschen Bundestag ein gesetzt, um zu einer konkreten politischen Fragestellung eine direk te Rückmeldung aus der „Mitte der Gesellschaft“ zu bekommen. Die Teilnehmer:innen werden zufällig ausgelost, und zwar bundesweit aus allen Einwohner:innen ab 16 Jahren. Der Bürgerrat erarbeitet ein Bürgergutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Die se fließen in die parlamentarischen Beratungen ein. Was umgesetzt wird und was nicht, entscheiden am Ende aber allein die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Eine folgende Expertenkommission würde aus Vertretern aus Wissenschaft, Interessenverbänden, Po litik und Verwaltung und weiteren Fachleuten bestehen. Sie legt in der Regel einen ausformulierten Bericht vor, der Handlungsemp fehlungen enthält. Eine Enquete-Kommission, wie insbesondere von der FDP-Frak tion gefordert, setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen und externen Sachverständigen zusammen. Sie würde vom Bundestag eingesetzt, deren Mitglieder würden im Einvernehmen der Bundes tagsfraktionen benannt. Sie legen dem Bundestag am Ende ihrer Arbeit Abschlussberichte vor, in denen die Arbeitsergebnisse, in der Regel in Empfehlungen für die Gesetzgebung, festgehalten sind.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte 2022 eine „exter ne Evaluation“ zu den Auswirkungen der im Infektionsschutzgesetz (IfSG) getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie beauftragt. Das Ergebnis der Evaluation wurde der Bundesregierung zum 30. Juni 2022 vorgelegt. Dem Bericht nach seien viele Maßnah men eingeführt worden, „die teilweise erheblich in den Alltag und die Grundrechte der Bevölkerung eingegriffen haben“. Die Autoren wei sen jedoch darauf hin, dass die Erfüllung ihres Auftrags erheblich er schwert gewesen sei, da sie zur Bewertung der auf das IfSG gestützten Maßnahmen erst im Nachhinein aufgefordert worden seien. Ferner hätte die schlechte Datenlage es schwer gemacht, Fragen nach der Wirksamkeit von Lockdowns, Schulschließungen und Zugangsbe schränkungen etwa durch 2G- oder 3G-Regeln klar zu beantworten. Insbesondere seit Ende März 2024 die Protokolle des Robert Koch Instituts (RKI) aus der Corona-Zeit bekannt wurden, flammte die Diskussion über die Art und Weise einer möglichen Aufarbeitung der Pandemie-Maßnahmen erneut auf. Bei den Protokollen handelt es sich um interne Dokumente der Krisensitzungen im RKI. Sie mussten herausgegeben werden, weil das Onlinemagazin „Multipolar“ erfolg reich auf eine Freigabe geklagt hatte. In den Dokumenten wurden einige Stellen geschwärzt. Lauterbach erklärte, dass diese mit Ein verständnis der betroffenen Dritten weitestgehend aufgehoben wer den sollen. „Das habe ich veranlasst, um das RKI vor Spekulationen zu schützen“, betonte er. Zusätzlich hat der Facharzt für Allgemein medizin Christian Haffner vor Gericht erstritten, dass Protokolle des Corona-Expert:innenrats des Bundeskanzleramts weitgehend unge schwärzt veröffentlicht werden mussten.
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