HB Magazin 2 2022

POLITIK

spielsweise an Pflegekapazitäten für die postoperative Betreuung von Patienten zu Hause. Die Selbstverwaltung solle nun zunächst alle in der Regel ambulant zu erbringenden Eingriffe identifizieren und in den AOP-Katalog überführen. Der AOK-Bundesverband hat jüngst einen einheitlichen Ord nungsrahmen für das ambulante Operieren gefordert. „Viele Be handlungen, die bisher im Krankenhaus stattfinden, sind auch ambulant gut durchführbar – da sind sich alle Akteure im Gesund heitswesen einig“, sagte Sabine Richard, Geschäftsführerin Ver sorgung im AOK-Bundesverband. Problematisch sei jedoch, „dass bei diesem Thema gerade zwei Prozesse völlig ohne Abstimmung parallel laufen“. Gemeint sind der gesetzliche Auftrag der letzten Bundesregierung zu einer Überarbeitung des AOP-Katalogs und des Vergütungssystems durch Krankenkassen, Ärzteschaft und Krankenhäuser auf der einen Seite und der Plan Hybrid-DRGs um zusetzen der jetzigen Bundesregierung auf der anderen Seite. Die AOK-Expertin forderte einen Stopp der noch von der Großen Koa lition angestoßenen AOP-Reform. „Nötig sind eine gute sektoren übergreifende Versorgungsplanung, wie sie ja auch im Koalitions vertrag vorgesehen ist, und ein wirtschaftliches, sektorengleiches Vergütungssystem auf einer klaren vertraglichen Grundlage“, un terstrich Richard. Der Fokus müsse dabei auf den Leistungen liegen, die heute noch unnötigerweise im Krankenhaus erbracht würden. Allerdings, darauf wird auch in der gesundheitspolitischen Dis kussion hingewiesen, müsste die Regierungskoalition zunächst Hybrid-DRGs definieren, und auch, inwieweit diese zu einer sekto renübergreifenden Versorgung führen oder aber in den getrennten Bereichen nach gleicher Vergütung erfolgen soll. In diesen Fragen gründet sich unter anderem der nach wie vor schwelende Konflikt zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzteschaft.

viel stärker als das bisher der Fall sei, auch gemeinsam genutzt wer den könne. Falls notwendig, könne man dann das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragen, für solche Fälle Hybrid-DRGs zu entwickeln. Ein weiterer Vorteil dabei: „Bei gleicher Vergütung für die ambulant oder stationär erbrachte Leistung gibt es vermutlich keine Diskussionen mit dem Medizinischen Dienst.“ Bei der Reform des AOP-Katalogs sehe er die Möglichkeit, die berühmten „gleich langen Spieße“ von ambulantem und statio närem Sektor endlich einmal Wirklichkeit werden zu lassen, so der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen. „Mein Petitum war und ist: Wer gemäß Kriterien katalog über die personellen, räumlichen und technischen Voraus setzungen verfügt, der darf mitmachen, egal, ob Krankenhausarzt oder -ärztin oder niedergelassen. Was nicht sein kann, ist, den Leis tungskatalog unter dem Aspekt des Bestandsschutzes für Kranken häuser zu definieren. Auch müsse der Facharztstandard gegeben sein. Postoperative Pflegekapazitäten fehlen Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) plädierte im April 2022 dafür, die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog lediglich auf Behand lungen zu beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden könnten. Eine Ausweitung des ambulanten Leistungskata loges in der Breite, wie es im IGES-Institut dargestellt wird, lehnt der BDC ab. Das überschreite den gesetzlichen Auftrag und wäre zu dem mit einem „unüberschaubaren Prüfaufwand“ im stationären Bereich verbunden, erklärte Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC. Das deutsche Gesundheitssystem sei infrastrukturell auf eine solche Ambulantisierungswelle nicht vorbereitet. Es mangele bei

Ein klinisch-ambulanter Leistungsbereich an den Krankenhäusern könne ein Gewinn sein.

Foto: ImageFlow/shutterstock.com

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